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| Kosten einer anwaltlichen Beratung: |
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht seit dem 1.7.2006 vor, dass Rechtsanwälte bei Beratungen mit ihren Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen. Dies soll einem Mandanten mehr Transparenz über die ihm entstehenden Anwaltskosten geben. Das RVG hat jedoch für den Bereich der Erstberatung eine Obergrenze von 190,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer festgelegt, wenn es sich bei dem Mandanten um einen Verbraucher handelt und mit dem Anwalt keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist. In den meisten Fällen wird eine Erstberatung jedoch erheblich weniger als 190 € kosten, insbesondere dann, wenn es sich um rechtlich einfach gelagerte und überschaubare Sachverhalte handelt. Erkundigen Sie sich gerne vorab nach den Ihnen entstehenden Kosten. Die Gebühren, die für eine außergerichtliche Vertretung oder Prozessvertretung entstehen, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Maßgeblich für die Berechnung der Anwaltsgebühren ist der Streitwert. Der Streitwert ist teilweise gesetzlich festgelegt, wie beispielsweise bei einer Scheidung (3-faches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten, jedoch mindestens 2.000 €) und teilweise ergibt sich der Streitwert aus beispielsweise dem einzuklagenden Betrag. Wenn eine Forderung von 3.000 € eingeklagt werden soll, beträgt der Streitwert auch 3.000 €. Anhand des Streitwerts lassen sich die Anwaltsgebühren berechnen. Wichtig: Der Streitwert ist also nicht der Betrag, der an einem Rechtsanwalt zu zahlen ist. Die Anwaltsgebühren lassen sich mittels des Streitwerts aus der Gebührenordnung entnehmen. Bei einem Prozess fallen mindestens 2,5 Gebühren an. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie dies zu Beginn mitteilen, damit wir vorab eine Deckungszusage der Versicherung einholen können. Beachten Sie aber bitte, dass in der Regel für Sie eine Eigenbeteiligung von ca. 100 € bis 150 € gegenüber der Versicherung anfällt. Wenn Sie über wenig Geld verfügen, kommt möglicherweise bei einer Prozessvertretungen die Prozesskostenhilfe in Betracht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Klage oder Rechtsverteidigung vom Gericht als erfolgversprechend angesehen wird. Lassen Sie sich hierzu gerne vorab beraten. Die Antragsformulare hierzu erhalten Sie bei uns. |
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| Sonstige Anwaltskosten: | ||||||||||||||||||||||||
| Rechtsschutzversicherung: | ||||||||||||||||||||||||
| Prozesskostenhilfe: | ||||||||||||||||||||||||
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